
Landes-Sozialgericht: Elektrorollstühle auch für Blinde
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat einem an Multipler Sklerose erkrankten und erblindeten Mann den Anspruch auf einen Elektrorollstuhl zugesprochen. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme mit dem Argument verweigert, der Mann sei wegen seiner Erblindung nicht verkehrstauglich. Dies sei, so das Gericht, jedoch keineswegs generell anzunehmen. Vielmehr sei es Teil des Hilfsmittelrechts, allen Menschen ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen. Hier das Urteil in Gänze.
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