Das Recht jedes Kindes auf Familie…
… ist von der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland 1992 ratifiziert wurde, festgeschrieben worden. „Jedes Kind” bedeutet: Auch Kindern mit Pflegebedarf wegen einer Behinderung steht dieses Recht zu! Es ist zu befürchtet, dass es noch eine erhebliche Lücke zwischen Recht und Realität gibt – doch in großartigen Einzelfällen wird dieses Recht zur Realität, wie das bewundernswerte Beispiel von Kerstin Held (nomen est omen!) zeigt:
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