Warum Eltern mit behinderten Kindern für die Ganztagsbetreuung bezahlen müssen, aber Eltern mit Kindern ohne Behinderung nicht. Ein neues Bürokratiemonster entsteht
20. Februar 2026
Wie so vieles hat die letzte Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gut gemeint, bei der Umsetzung aber geschlampt.
Was für Kinder ohne Behinderung eine für die Eltern kostenlose, gute Sache ist, wird für behinderte Kinder bzw. deren Eltern ungleich komplizierter.
Ein Teil der Ganztagsbetreuung fällt unter „Leistung zur Teilhabe an Bildung“, ein anderer unter „Leistung zur sozialen Teilhabe“.
Darum müssen diese Eltern Anträge für „Schulbegleitung“ stellen und Anträge für „Assistenz“. Hierfür ist auch eine Einkommensprüfung notwendig.
Das ist keine Inklusion, sondern eine weitere Form der Ausgrenzung,
Aber immerhin: Die Landesregierung SH will sich in Berlin für Verbesserungen einsetzen.
Und das kann in diesem Land ja dauern…..