calmobility
Verein für Barrierefreiheit
(als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein)
calmobility
Verein für Barrierefreiheit
(als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein)
Für- und Miteinander
Beratung und Unterstützung
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) – gemeinhin UN-Behindertenrechtskonvention – ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN), das am 13. Dezember 2006 von deren Generalversammlung beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft trat. Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten zeichnete die UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007.
Die damalige Bundesregierung ratifizierte sie am 26. März 2009, d.h., erkannte sie als verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag an.
Damit wird Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens gewürdigt. Somit ist Behinderung ganz offiziell ein gleichberechtigter Teil des gesellschaftlichen Lebens und jede amtierende Bundesregierung – egal in welcher Zusammensetzung – ist verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Leider sind wir davon ein großes Stück entfernt. Die Bundesregierung, und auch die der Länder, scheinen diese Verpflichtung nicht sonderlich ernst zu nehmen.
Wir schon.
Mobilität ist ein wichtiges Thema für uns.
Wir möchten unseren bescheidenen Teil dazu beitragen, die gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren – und die politisch Verantwortlichen auf etwaige Missstände aufmerksam zu machen.
Der Schwerpunkt der Arbeit des als gemeinnützig anerkannten Vereins calmobility soll aufgrund der Lebensgeschichte des Mitgründers und Namensgebers Christopher Calm die Unterstützung von Menschen mit Querschnittlähmung direkt nach der Rückkehr aus der Reha in das alte und doch so neue Leben sein.
Ziel unseres Vereins ist es, zur Unterstützung bei der Lösung der auftretenden Probleme unser Knowhow zur Verfügung zu stellen. Wir möchten Betroffene gern aktiv auf Ihrem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben begleiten und ein Angebot sowohl für sie, als auch an Angehörige, etablieren.
Doch Planung und Umsetzung eines solchen Projektes brauchen Zeit, engagierte Macherinnen und Macher - selbst betroffen oder nicht – und Geld.
Deshalb unsere Bitte:
Unterstützen Sie die Arbeit unseres Vereins durch eine Mitgliedschaft oder aktive Mitarbeit oder eine Spende.
Die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenkonvention können wir nur für- und miteinander erreichen!
Anzeige
Serviceangebot
(von Vereinsmitgliedern zugunsten des Vereins)
Große Hilfe für kleines Geld*
Umzüge, Räumungen, Verwertung
Renten- und Pflegeanträge
Anträge bei Behörden
Aufklaren und Ordnen
Gesprächs- und Gesellschaftspartner
Arztbesuche mit fachlicher Begleitung
Nachlassregelung d. u. Anwalt
Vorsorge treffen
Fahr- und Begleitservice
0157 - 59 45 64 44
*die Einnahmen werden dem Verein calmobility e.V. gespendet - abzüglich entstandener Kosten
Kulturelle Teilhabe
Barrierefrei-Gastro- & Kulturführer
Einfach mal essen rollen, ein Museum besuchen, spontan Bahnfahren, oder – ganz banal – unterwegs eine Toilette nutzen, für Menschen mit Handicap ein Ding der Unmöglichkeit.
Deshalb haben wir uns aufgemacht, gastronomische Betriebe und kulturelle Einrichtungen auf Barrierefreiheit zu testen.
Mit unserem Projekt stehen wir ganz am Anfang, culturebility wird beständig erweitert werden. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Barrierefrei-Kulturtipp der Woche

Die Grünkohlsaison ist eröffnet
Ab sofort im Barmbeker Schachcafé
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